Refresh
  StartseitePaketeIhre NutzenKontakt  
   
      Datenschutzrichtlinien/AGB's      
     


§ 2 Demo-Version

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag
zur Erstellung einer Demo - Version der Online - Präsentation.

Die Demo - Version hat der Leistungsbeschreibung und deren technischen und inhaltlichen Spezifikationen zu entsprechen.

Der Auftraggeber ist für die Lieferung der redaktionellen Inhalte;
der Auftragnehmer für sämtlicher Bildmaterialien, für die graphische Gestaltung und die spätere (im Rahmen der Fertigstellung) digitale Umsetzung der Inhalte der Demo - Version verantwortlich.

Die Demo - Version braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden; insbesondere ist eine Einbindung in das Internet im Rahmen der Demo - Version nicht geschuldet; ausreichend ist die grafi sche Darstellung.

Nach Ablieferung der Demo - Version (Übergabe in grafi scher, nicht digitaler Darstellung ist ausreichend) wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden.

Die Mitteilung des Auftraggebers muß alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten - später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Demo - Version keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Demo - Version als Grundlage des Piloten vereinbart und abgenommen.

Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung liegen.
Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 3 Pilot - Version

Auf Grundlage der Demo - Version erstellt der Auftragnehmer eine Pilot - Version der Online - Präsentation.

Die Pilot - Version hat der Auslegung der Demo - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifi kationen der Leistungsbeschreibung
zu entsprechen.

Nach Ablieferung der Pilot - Version wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden.

Die Mitteilung des Auftraggebers muß alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten; später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen.

Erfolgt keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Pilot - Version als Grundlage der Fertigstellung vereinbart und abgenommen.

Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche nicht im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder der Demo - Version liegen.

Die sich hieraus ergebenden Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entgelten, wobei für die Vergütungsbemessung die Preise
der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt werden.

§ 4 Fertigstellung und Abnahme

Nach Ablieferung und Abnahme der Pilot - Version erstellt der Auftragnehmer (ggf. unter Berücksichtigung von Änderungswünschen)
die endgültige Internet - Präsentation.

Die endgültige Version hat der Auslegung der Pilot - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifi kationen der Leistungsbeschreibung
zu entsprechen.

Nach Fertigstellung der endgültigen Version teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung mit.

Die fertiggestellte Internet - Präsentation wird, soweit dies vereinbart wurde, vom Auftragnehmer unter der vereinbarten Internet - Adresse (Domain) in das Internet gestellt.

Sollte eine Einbindung in das Internet nicht vereinbart sein, wird die fertiggestellte Internet - Präsentation dem Auftraggeber in digitalisierter Form auf einem Datenträger übersandt.

Nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet
kann der Auftraggeber einen Probelauf in den Räumen des Auftragnehmers verlangen.

Die Abnahme erfolgt nach einem erfolgreichen Probelauf der in dessen Online - Dienst.

Liegen keine Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt. Verlangt der Auftraggeber nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige und Einbindung in das Internet innerhalb einer
Frist von 2 Wochen keinen Probelauf, so gilt die Leistung als abgenommen.

§ 5 Sonstige Regelungen zur Durchführung/Leistung

Der Auftragnehmer wird bei der Erstellung der Demo - Version,
des Piloten und der Internet - Präsentation jeweils Anregungen und Änderungsvorschläge des Auftraggebers berücksichtigen, es sei denn,
dies wäre aus Gründen des Produktionsablaufes nicht mehr möglich.

Hierauf wäre der Auftraggeber durch den Auftragnehmer schriftlich hinzuweisen. Soweit diese Anregungen und Änderungsvorschläge gegenüber der jeweils vorherigen Produktionsstufe oder den getroffenen Vereinbarungen inhaltliche Abweichungen beinhalten, die zu erhöhten Produktionskosten führen würden, hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber hierauf hinzuweisen.

In diesem Fall kann der Auftragnehmer entsprechende Zusatzkosten unter Zugrundelegung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise verlangen, soweit der Auftraggeber von den Anregungen und Änderungsvorschläge nicht Abstand nimmt.

In gleicher Weise hat der Auftragnehmer auf etwaige durch eine Berücksichtigung der Änderungsvorschläge entstehende
Verzögerungen bei der Fertigstellung hinzuweisen.

§ 6 Rechtseinräumung Geheimhaltungspflicht/Datenschutz

Der Auftragnehmer räumt hiermit dem Auftraggeber für sämtliche an
der Internet - Präsentation bestehenden Urheber-, Leistungsschutz-
und sonstigen wettbewerbsrechtlichen und Sui-generis-Schutzrechten
die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten ausschließlichen Nutzungsrechte „zur Verfilmung“ und zur umfassenden Auswertung der
daraus entstehenden Produktionen in allen Medien ein, soweit er hierzu
rechtlich in der Lage ist.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit
dieser Vereinbarung sowie für weitere zwei Jahre sämtliche vertraulichen
Informationen, die dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit der
Abwicklung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, vertraulich zu
behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig
zu verwenden.

Unter vertraulich sind dabei alle diejenigen Informationen zu verstehen,
die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von dem Auftraggeber
als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen
ergibt, daß sie als vertraulich behandelt werden sollen.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.

Paragraphenreiter    
   

 

   
           
   
     
   


Paragraphenreiter
   
           
           
   

Paragraphenreiter

 

 

 

paragraphenreiter

 

 


 

Paragraphenreiter

 

 

 

Paragraphenreiter

   
             
    TwitterFacebookMySpaceSkypeXING    
   
 
© Mediadesign-24 | Frankfurter Landstraße 139 | 64291 Darmstadt | Impressum | Datenschutzrichtlinien | Nutzerbedingungnen | Kontakt
 
     
     
     
     
     
     
     
Über uns Das Unternehmen